Allergien sind chronische Krankheiten, die Auswirkungen auf das subjektive Wohlbefinden, das Sozialleben, die schulische Leistungsfähigkeit und Arbeitsproduktivität haben. Eine adäquate stadiengerechte und symptomorientierte Therapie kann die Lebensqualität erhöhen und dem Fortschreiten der Erkrankung (z.B. allergisches Asthma bronchiale) vorbeugen.
Diagnostisch steht an erster Stelle die Krankengeschichte (Anamnese). Ergeben sich Hinweise auf eine mögliche, allergische Reaktion auf inhalative Allergene (z.B. Pollen), Nahrungsmittel, Kontaktallergene oder Arzneimittel, schließt sich in der Regel der Hauttest an. Es hat sich bewährt, bei inhalativen Allergenen, Nahrungsmitteln und Kontaktallergenen im ersten Schritt die häufig auftretenden Allergene zu testen, um dann ausgerichtet an der Anamnese des Patienten weitere gezielte Testungen anzuschließen. Das Standardverfahren zur Diagnostik der inhalativen Allergene, Nahrungsmittel und Arzneimittel ist der Pricktest, der an den Unterarmen durchgeführt wird. Die Applikationsstelle wird markiert. Die Allergene werden als Tropfen auf die Haut aufgetragen und dann mit einer Lanzette oberflächlich in die Haut geritzt.
Zur Abklärung kontaktallergischer Reaktionen wiederum hat sich der Epicutantest bewährt. Standadisierte Allergenaufbereitungen werden mittels spezieller Pflaster, die kleine Aluminiumkammern tragen, für 24-48 Stunden auf die Rückenhaut aufgetragen. Labortests ergänzen in der Regel als Mosaikstein die Anamnese und die Hauttestung.
Die Arzneimitteltherapie von Allergien hat in den letzten Jahren wesentliche Fortschritte gebracht. Es stehen verschiedene Gruppen antiallergischer Medikamente zur Verfügung, wobei deren Vielfalt eine auf den individuellen Patienten ausgerichtete Therapie ermöglichen.
Eine spezifische Immuntherapie, die Hyposensibilisierung hat das Ziel, die Immunlage des Patienten derart zu verändern, dass Allergene wie beim Gesunden ohne Reaktion vertragen werden. Das Prinzip dieser Therapie besteht in der Zuführung von Allergenen, in steigender Dosierung. Die zu Beginn verabreichte Dosierung ist dabei so gering, dass keine unerwünschten Effekte auftreten sollten. Durch die Dosissteigerung wird schließlich eine Toleranz induziert.
Die Hyposensibilisierungstherapie wird von allen vier Hausärzten durchgeführt.
Diagnostisch steht an erster Stelle die Krankengeschichte (Anamnese). Ergeben sich Hinweise auf eine mögliche, allergische Reaktion auf inhalative Allergene (z.B. Pollen), Nahrungsmittel, Kontaktallergene oder Arzneimittel, schließt sich in der Regel der Hauttest an. Es hat sich bewährt, bei inhalativen Allergenen, Nahrungsmitteln und Kontaktallergenen im ersten Schritt die häufig auftretenden Allergene zu testen, um dann ausgerichtet an der Anamnese des Patienten weitere gezielte Testungen anzuschließen. Das Standardverfahren zur Diagnostik der inhalativen Allergene, Nahrungsmittel und Arzneimittel ist der Pricktest, der an den Unterarmen durchgeführt wird. Die Applikationsstelle wird markiert. Die Allergene werden als Tropfen auf die Haut aufgetragen und dann mit einer Lanzette oberflächlich in die Haut geritzt.
Zur Abklärung kontaktallergischer Reaktionen wiederum hat sich der Epicutantest bewährt. Standadisierte Allergenaufbereitungen werden mittels spezieller Pflaster, die kleine Aluminiumkammern tragen, für 24-48 Stunden auf die Rückenhaut aufgetragen. Labortests ergänzen in der Regel als Mosaikstein die Anamnese und die Hauttestung.
Die Arzneimitteltherapie von Allergien hat in den letzten Jahren wesentliche Fortschritte gebracht. Es stehen verschiedene Gruppen antiallergischer Medikamente zur Verfügung, wobei deren Vielfalt eine auf den individuellen Patienten ausgerichtete Therapie ermöglichen.
Eine spezifische Immuntherapie, die Hyposensibilisierung hat das Ziel, die Immunlage des Patienten derart zu verändern, dass Allergene wie beim Gesunden ohne Reaktion vertragen werden. Das Prinzip dieser Therapie besteht in der Zuführung von Allergenen, in steigender Dosierung. Die zu Beginn verabreichte Dosierung ist dabei so gering, dass keine unerwünschten Effekte auftreten sollten. Durch die Dosissteigerung wird schließlich eine Toleranz induziert.
Die Hyposensibilisierungstherapie wird von allen vier Hausärzten durchgeführt.
Beim Belastungs-EKG (Ergometrie) wird entsprechend WHO-Schema der Patient definiert belastet. Wir verwenden es in unserer Salinenpraxis, um das maximale Belastungsniveau sowie den Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz unter Belastung zu bestimmen. Im Weiteren können belastungsinduzierte Herzrhythmusstörungen sowie Erregungsrückbildungsstörungen provoziert und dokumentiert werden. Abbrechen werden wir das Belastungs-EKG, wenn der Blutdruck zu hoch ansteigt, bei fehlendem Blutdruckanstieg und Blutdruckabfall, bei allgemeiner Erschöpfung (Schwindel, Atemnot, Schmerzen in den Beinen etc.) und wenn der maximal erforderliche Puls erreicht ist.…
Die Chirotherapie beschäftigt sich mit Störungen der Funktion des Bewegungsapparates, speziell der Wirbelsäule. Ihr Name leitet sich vom griechischen Wort für Hand ab (Cheir). Die Hand ist das einzige Werkzeug des Chirotherapeuten in Diagnostik und Therapie. Gemäß der Grundidee der Chirotherapie lassen sich viele körperliche Beschwerden auf Blockaden oder Fehlstellungen der Gelenke zurückführen.
Die Chirotherapie ist als Behandlungsform voll anerkannt. Chirotherapeuten sind ausschließlich Ärzte, die durch Weiterbildung und Prüfung diese Zusatzbezeichnung erworben haben. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und die Ausbildung standardisiert und einheitlich.
Welche Beschwerden werden mit der Chirotherapie behandelt?
Durch chirotherapeutische Handgriffe lassen sich vorübergehende Verschiebungen und Fehlstellungen der Wirbelsäule und der Gelenke lösen, die Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Verspannungen der Muskulatur verursachen. Der Chirotherapeut bezeichnet diese Funktionsstörungen als Blockaden. Beschwerden allerdings, die durch Verschleiß, Entzündungen oder strukturelle Veränderungen entstehen, bessern sich durch diese manuelle Medizin nicht.
Wie werden Blockierungen behandelt?
Zunächst bringt der Chirotherapeut den Patienten in eine zur Behandlung geeignete Körperhaltung. Das blockierte Gelenk wird nun vorsichtig zur Probe in die freie Richtung unter Spannung gesetzt. Diese Bewegung sollte nicht schmerzhaft sein. Im entscheidenden Schritt gibt der Chirotherapeut mit speziellen Handgriffen einen kleinen, schnellen Impuls über den sanften Anschlag der Gelenkbeweglichkeit hinaus. Er erfolgt ebenfalls in die frei bewegliche Richtung des Gelenks und ist normalerweise nicht schmerzhaft.
Ist die Maßnahme erfolgreich, wird die Blockierung dadurch aufgelöst und die Beschwerden bessern sich fast augenblicklich. In vielen Fällen reicht schon das gezielte rhythmische Bewegen der Wirbelsäule zur Lösung der Blockierung aus. Nach der Behandlung verschwinden die Muskelverhärtungen und die volle Beweglichkeit ist wieder hergestellt. Zurückbleiben kann ein leichter Muskelkater. Meist ist während der Behandlung ein Knacken zu hören. Es entsteht, wenn Gelenke auseinanderklaffen und ist nicht unbedingt ein Zeichen für eine erfolgreiche Therapie.
Um ein Wiederauftreten von Blockaden zu verhindern, ist regelmäßige sportliche Betätigung wichtig. Eine gut entwickelte Rückenmuskulatur stützt und entlastet die Wirbelsäule wie ein Korsett.
Die Chirotherapie ist als Behandlungsform voll anerkannt. Chirotherapeuten sind ausschließlich Ärzte, die durch Weiterbildung und Prüfung diese Zusatzbezeichnung erworben haben. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und die Ausbildung standardisiert und einheitlich.
Welche Beschwerden werden mit der Chirotherapie behandelt?
Durch chirotherapeutische Handgriffe lassen sich vorübergehende Verschiebungen und Fehlstellungen der Wirbelsäule und der Gelenke lösen, die Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und Verspannungen der Muskulatur verursachen. Der Chirotherapeut bezeichnet diese Funktionsstörungen als Blockaden. Beschwerden allerdings, die durch Verschleiß, Entzündungen oder strukturelle Veränderungen entstehen, bessern sich durch diese manuelle Medizin nicht.
Wie werden Blockierungen behandelt?
Zunächst bringt der Chirotherapeut den Patienten in eine zur Behandlung geeignete Körperhaltung. Das blockierte Gelenk wird nun vorsichtig zur Probe in die freie Richtung unter Spannung gesetzt. Diese Bewegung sollte nicht schmerzhaft sein. Im entscheidenden Schritt gibt der Chirotherapeut mit speziellen Handgriffen einen kleinen, schnellen Impuls über den sanften Anschlag der Gelenkbeweglichkeit hinaus. Er erfolgt ebenfalls in die frei bewegliche Richtung des Gelenks und ist normalerweise nicht schmerzhaft.
Ist die Maßnahme erfolgreich, wird die Blockierung dadurch aufgelöst und die Beschwerden bessern sich fast augenblicklich. In vielen Fällen reicht schon das gezielte rhythmische Bewegen der Wirbelsäule zur Lösung der Blockierung aus. Nach der Behandlung verschwinden die Muskelverhärtungen und die volle Beweglichkeit ist wieder hergestellt. Zurückbleiben kann ein leichter Muskelkater. Meist ist während der Behandlung ein Knacken zu hören. Es entsteht, wenn Gelenke auseinanderklaffen und ist nicht unbedingt ein Zeichen für eine erfolgreiche Therapie.
Um ein Wiederauftreten von Blockaden zu verhindern, ist regelmäßige sportliche Betätigung wichtig. Eine gut entwickelte Rückenmuskulatur stützt und entlastet die Wirbelsäule wie ein Korsett.
Etwa zwanzig Prozent der Bundesbürger leiden an chronischen Erkrankungen (definiert als Erkrankungen mit einer Krankheitsdauer von mehr als vier Wochen) und brauchen eine kontinuierliche ärztliche Behandlung, die Überwachung und medikamentöse Therapie umfasst. Die Organisationsstruktur des deutschen Gesundheitswesens ist aber primär auf die Therapie von akuten Krankheitsbildern ausgerichtet, so dass ein chronisch kranker Patient mehrere Anlaufstellen für verschiedene Aspekte seiner Krankheit haben kann. Der erste Ansprechpartner ist der Hausarzt, der in der Regel auch die Langzeitbetreuung übernimmt. Sind Spezialkenntnisse oder spezielle Geräte erforderlich, wird der Patient zu einem Facharzt oder sogar zu mehreren Fachärzten überwiesen oder in ein Krankenhaus eingewiesen. Mitunter stockt der Informationsfluss zwischen den Behandlern, so dass es an der Koordination der Behandlung mangelt. Durch diese unsystematische, punktuelle Behandlung besteht die Gefahr einer Unter-, Über- oder gar Fehlversorgung des Patienten. Diese Entwicklung soll durch Disease-Management-Programme (DMP) korrigiert werden, indem eine langfristige, präventive Begleitung des Chronikers erfolgt.
Mit Hilfe von Disease-Management-Programmen sollen
Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden, durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung vor Folgeerkrankungen bewahrt werden
Haus- und Fachärzte sowie Krankenhäuser, Apotheken und Reha-Einrichtungen koordiniert zusammenarbeiten und Therapieschritte nach wissenschaftlich gesichertem medizinischen Wissensstand aufeinander abgestimmt sein
mittel- bis langfristig die Leistungsausgaben der Krankenkassen gesenkt werden.
Gegenstand der Disease-Management-Programme sind zurzeit insbesondere Leiden, die zu den so genannten Zivilisationskrankheiten gerechnet werden – wie Koronare Herzkrankheit, Asthma, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Diabetes mellitus Typ II. Diese Krankheiten treten aufgrund der modernen Lebensumstände (schlechte Ernährung, Bewegungsarmut, Stress, Umweltgifte) flächendeckend und häufig auf und stellen daher einen wesentlichen Anteil der medizinischen Versorgungskosten. Allein der Anteil der Diabetiker an der Erwachsenenbevölkerung in Deutschland und Europa wird auf 7 % bis 8 % geschätzt. Entsprechend zielen die begleitenden Maßnahmen der Disease-Management-Programme auf Verhaltensänderungen bei den Patienten ab – gesündere Ernährung, mehr Bewegung, Raucherentwöhnung etc.
Die Teilnahme eines Patienten ist freiwillig, wird jedoch häufig mit Bonusmaßnahmen durch die Krankenkassen unterstützt. Möchte ein Patient an einem DMP teilnehmen, so sollte er sich zunächst an seinen Hausarzt wenden. Zusammen mit diesem füllt er dann eine Teilnahmeerklärung und die Erstdokumentation aus. Die ausgefüllten Unterlagen werden in Papierform und elektronisch (per Datenfernübertragung) an eine Datenstelle der Krankenkassen weitergeleitet. Die Dokumentationen stehen unter einem besonderen Datenschutz und dürfen nur für die Zwecke der DMP eingesehen und verarbeitet werden.
Mit Hilfe von Disease-Management-Programmen sollen
Patienten, die unter chronischen Krankheiten leiden, durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung vor Folgeerkrankungen bewahrt werden
Haus- und Fachärzte sowie Krankenhäuser, Apotheken und Reha-Einrichtungen koordiniert zusammenarbeiten und Therapieschritte nach wissenschaftlich gesichertem medizinischen Wissensstand aufeinander abgestimmt sein
mittel- bis langfristig die Leistungsausgaben der Krankenkassen gesenkt werden.
Gegenstand der Disease-Management-Programme sind zurzeit insbesondere Leiden, die zu den so genannten Zivilisationskrankheiten gerechnet werden – wie Koronare Herzkrankheit, Asthma, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Diabetes mellitus Typ II. Diese Krankheiten treten aufgrund der modernen Lebensumstände (schlechte Ernährung, Bewegungsarmut, Stress, Umweltgifte) flächendeckend und häufig auf und stellen daher einen wesentlichen Anteil der medizinischen Versorgungskosten. Allein der Anteil der Diabetiker an der Erwachsenenbevölkerung in Deutschland und Europa wird auf 7 % bis 8 % geschätzt. Entsprechend zielen die begleitenden Maßnahmen der Disease-Management-Programme auf Verhaltensänderungen bei den Patienten ab – gesündere Ernährung, mehr Bewegung, Raucherentwöhnung etc.
Die Teilnahme eines Patienten ist freiwillig, wird jedoch häufig mit Bonusmaßnahmen durch die Krankenkassen unterstützt. Möchte ein Patient an einem DMP teilnehmen, so sollte er sich zunächst an seinen Hausarzt wenden. Zusammen mit diesem füllt er dann eine Teilnahmeerklärung und die Erstdokumentation aus. Die ausgefüllten Unterlagen werden in Papierform und elektronisch (per Datenfernübertragung) an eine Datenstelle der Krankenkassen weitergeleitet. Die Dokumentationen stehen unter einem besonderen Datenschutz und dürfen nur für die Zwecke der DMP eingesehen und verarbeitet werden.
Nach §14 Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (DGUV Vorschrift 49, bisher GUV-V C53) dürfen für den Feuerwehrdienst nur körperlich geeignete Feuerwehangehörige eingesetzt werden. Besondere Anforderungen an die körperliche Eignung werden insbesondere an Feuerwehrangehörige gestellt, die als Atemschutzgeräteträger Dienst tun. Die Durchführungsanweisun §14 besagt, dass die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger nach dem berufsgenossenschaftlichen Gesetz G26.3 "Atemschutzgeräte" festzustellen und zu überwachen ist. Für die Eignungsuntersuchungen der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bestehen aktuell keine Vorgaben, die den Kreis der untersuchenden Ärzte in Bezug auf diese Eignungsuntersuchung einschränken.
Nach entsprechenden Einweisungen, Vorträgen und Vorführungen am 17.06.2015 wird o.g. Untersuchung nun von Schorsch Bergmaier in unserer Praxis durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang ist in der Unfallverhütungsvorschrift bindend festgelegt:
- Erhebung der Krankheitsvorgeschichte
- Körperliche Untersuchung
- Sehtest
- Hörtest
- Urinuntersuchung
- Blutuntersuchung
- ggf. Röntgenuntersuchung der Lunge
- Lungenfunktionsüberprüfung
- Belastungs-EKG inklusive Ruhe-EKG
Hierfür liegt für den Probanden nach Meldung an der Rezeption ein Laufzettel bereit, der ihn durch die Praxisräume begleitet. Der Untersuchungsgang endet mit dem Arztgespräch. Am Folgetag - nach Vorliegen der Laborwerte - wird für den Probanden eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt und auf Wunsch an den Kommandanten der jeweiligen Feuerwehrbereitschaft per post versandt. Der Proband muss hierzu nicht persönlich erscheinen.
Die Untersuchungen sind zu wiederholen vor Ablauf von 3 Jahren bei unter 50-jährigen und alle 12 Monate bei über 50-jährigen.
Nach entsprechenden Einweisungen, Vorträgen und Vorführungen am 17.06.2015 wird o.g. Untersuchung nun von Schorsch Bergmaier in unserer Praxis durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang ist in der Unfallverhütungsvorschrift bindend festgelegt:
- Erhebung der Krankheitsvorgeschichte
- Körperliche Untersuchung
- Sehtest
- Hörtest
- Urinuntersuchung
- Blutuntersuchung
- ggf. Röntgenuntersuchung der Lunge
- Lungenfunktionsüberprüfung
- Belastungs-EKG inklusive Ruhe-EKG
Hierfür liegt für den Probanden nach Meldung an der Rezeption ein Laufzettel bereit, der ihn durch die Praxisräume begleitet. Der Untersuchungsgang endet mit dem Arztgespräch. Am Folgetag - nach Vorliegen der Laborwerte - wird für den Probanden eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt und auf Wunsch an den Kommandanten der jeweiligen Feuerwehrbereitschaft per post versandt. Der Proband muss hierzu nicht persönlich erscheinen.
Die Untersuchungen sind zu wiederholen vor Ablauf von 3 Jahren bei unter 50-jährigen und alle 12 Monate bei über 50-jährigen.
Personen, die gewerbsmäßig oder ehrenamtlich folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen:
Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
Milch und Milcherzeugnisse auf Milchbasis
Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Eiprodukte
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
Backwaren mit nicht durchbackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen
oder
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. bei Vereinsfesten) tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß §43 Abs. 1 InfSchGes von ihrem Gesundheitsamt.
Für unsere Salinenpraxis liegt eine entsprechende Bescheinigung vor:
"Auf Antrag beauftragt das Landratsamt Berchtesgadener Land - Gesundheitsamt widerruflich Herrn Stabsarzt Georg Bergmaier, Erstbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen und die entsprechende Bescheinigung auszustellen." (09.11.2005)
"Auf Antrag beauftragt das Landratsamt Berchtesgadener Land - Gesundheitsamt widerruflich Herrn Andreas Schaider, Erstbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen und die entsprechende Bescheinigung auszustellen.“
Termine hierfür werden durch unser Praxispersonal bei den Herren Bergmaier und Schaider nach Vereinbarung vergeben.
Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
Milch und Milcherzeugnisse auf Milchbasis
Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Eiprodukte
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
Backwaren mit nicht durchbackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen
oder
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. bei Vereinsfesten) tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß §43 Abs. 1 InfSchGes von ihrem Gesundheitsamt.
Für unsere Salinenpraxis liegt eine entsprechende Bescheinigung vor:
"Auf Antrag beauftragt das Landratsamt Berchtesgadener Land - Gesundheitsamt widerruflich Herrn Stabsarzt Georg Bergmaier, Erstbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen und die entsprechende Bescheinigung auszustellen." (09.11.2005)
"Auf Antrag beauftragt das Landratsamt Berchtesgadener Land - Gesundheitsamt widerruflich Herrn Andreas Schaider, Erstbelehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz durchzuführen und die entsprechende Bescheinigung auszustellen.“
Termine hierfür werden durch unser Praxispersonal bei den Herren Bergmaier und Schaider nach Vereinbarung vergeben.
Gelbfieber ist eine durch Stechmücken übertragene, tropische Erkrankung, die durch ein Flavi-Virus ausgelöst wird. Es tritt in tropischen Gebieten auf beiden Seiten des Atlantiks auf.
Verbreitungsgebiet:
Äquatorial-Afrika zwischen 15° nördl. und 15° südl. Breite (u.a. Kenia, Tansania, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Sao Tomé &Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad, Uganda und Zentralafrikanische Republik).
Lateinamerika vom 20. nördl. bis zum 30. Südl. Breitengrad (Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch Guayana, Guayana, Kolumbien, Panama, Peru, Surinam, Venezuela, Trinidad und Tobago).
Für aktuelle Informationen siehe die Veröffentlichung der WHO „International travel and health" unter http://www.who.int/ith/en/.
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch gibt es nicht. Hauptreservoir des Erregers sind Affen. Sticht eine Mücke zunächst einen infizierten Affen und danach einen Menschen, kommt es zum sylvatischen oder Dschungelgelbfieber. In dichter besiedelten Gebieten kann die Übertragung Mensch-Mücke-Mensch zu größeren Ausbrüchen führen (urbanes oder Stadtgelbfieber).
Die Inkubationszeit im Menschen beträgt in der Regel 3–6 Tage.
Die Infektion beginnt plötzlich mit hohem Fieber und allgemeinen Krankheitserscheinungen. Oft heilt die Krankheit danach aus. Es kann jedoch nach einer Woche zu einer dramatischen Verschlechterung mit Gelbsucht und Blutungen kommen, gefolgt von Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nieren-Versagen. Diese Komplikationen führen oft zum Tode. Zur Sicherung der Diagnose dienen spezielle Blutuntersuchungen.
Das Gelbfieber unterliegt einer strengen internationalen Meldepflicht. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird von einigen Ländern Afrikas und Südamerikas bei der Einreise verlangt. Gelbfieberimpfungen dürfen nach internationaler Übereinkunft nur in autorisierten Gelbfieberimpfstellen gegeben werden. Eine solche Gelbfieberimpfstelle finden Sie in unserer Praxis. Es ist nur eine einzige Impfung nötig, die etwa ab dem zehnten Tag nach der Verabreichung einen sicheren Schutz bietet. Eiine Auffrischungsimpfung ist seit Juli 2016 nicht mehr erforderlich.
Die Impfung ist in der Regel gut verträglich, gelegentlich treten Hautrötungen, Schwellungen oder auch grippeähnliche Symptome auf. In seltenen Fällen kommt es zu neurologischen Impfreaktionen. Nicht geimpft werden sollten Schwangere, Milcheiweißallergiker und Patienten mit Immundefekten.
Weiterhin empfiehlt sich in Gelbfiebergebieten ein sorgfältiger Mückenschutz, beispielsweise geschlossene Kleidung, Schlafstätten, die durch Moskitonetze geschützt sind und Repellentien als Hautschutz.
Nach Aufenthalt in Gelbfiebergebieten ohne Impfschutz kann die Einreise in andere Länder verweigert werden. Bei "Nichteinhalten" dieser Vorschrift werden u.U. sehr hohe Geldstrafen von den Zollbeamten "einkassiert" bzw. eine nicht vorhandene Bescheinigung gegen eine "großzügige Spende" nicht weiter verfolgt.
Aus medizinischen Gründen besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung, die von staatlichen Stellen beglaubigt sein muss, aber nicht unbedingt von allen Ländern anerkannt wird. Deshalb wird in diesen Fällen zur vorherigen Kontaktaufnahme zur Botschaft geraten.
Verbreitungsgebiet:
Äquatorial-Afrika zwischen 15° nördl. und 15° südl. Breite (u.a. Kenia, Tansania, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Sao Tomé &Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad, Uganda und Zentralafrikanische Republik).
Lateinamerika vom 20. nördl. bis zum 30. Südl. Breitengrad (Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch Guayana, Guayana, Kolumbien, Panama, Peru, Surinam, Venezuela, Trinidad und Tobago).
Für aktuelle Informationen siehe die Veröffentlichung der WHO „International travel and health" unter http://www.who.int/ith/en/.
Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch gibt es nicht. Hauptreservoir des Erregers sind Affen. Sticht eine Mücke zunächst einen infizierten Affen und danach einen Menschen, kommt es zum sylvatischen oder Dschungelgelbfieber. In dichter besiedelten Gebieten kann die Übertragung Mensch-Mücke-Mensch zu größeren Ausbrüchen führen (urbanes oder Stadtgelbfieber).
Die Inkubationszeit im Menschen beträgt in der Regel 3–6 Tage.
Die Infektion beginnt plötzlich mit hohem Fieber und allgemeinen Krankheitserscheinungen. Oft heilt die Krankheit danach aus. Es kann jedoch nach einer Woche zu einer dramatischen Verschlechterung mit Gelbsucht und Blutungen kommen, gefolgt von Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nieren-Versagen. Diese Komplikationen führen oft zum Tode. Zur Sicherung der Diagnose dienen spezielle Blutuntersuchungen.
Das Gelbfieber unterliegt einer strengen internationalen Meldepflicht. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird von einigen Ländern Afrikas und Südamerikas bei der Einreise verlangt. Gelbfieberimpfungen dürfen nach internationaler Übereinkunft nur in autorisierten Gelbfieberimpfstellen gegeben werden. Eine solche Gelbfieberimpfstelle finden Sie in unserer Praxis. Es ist nur eine einzige Impfung nötig, die etwa ab dem zehnten Tag nach der Verabreichung einen sicheren Schutz bietet. Eiine Auffrischungsimpfung ist seit Juli 2016 nicht mehr erforderlich.
Die Impfung ist in der Regel gut verträglich, gelegentlich treten Hautrötungen, Schwellungen oder auch grippeähnliche Symptome auf. In seltenen Fällen kommt es zu neurologischen Impfreaktionen. Nicht geimpft werden sollten Schwangere, Milcheiweißallergiker und Patienten mit Immundefekten.
Weiterhin empfiehlt sich in Gelbfiebergebieten ein sorgfältiger Mückenschutz, beispielsweise geschlossene Kleidung, Schlafstätten, die durch Moskitonetze geschützt sind und Repellentien als Hautschutz.
Nach Aufenthalt in Gelbfiebergebieten ohne Impfschutz kann die Einreise in andere Länder verweigert werden. Bei "Nichteinhalten" dieser Vorschrift werden u.U. sehr hohe Geldstrafen von den Zollbeamten "einkassiert" bzw. eine nicht vorhandene Bescheinigung gegen eine "großzügige Spende" nicht weiter verfolgt.
Aus medizinischen Gründen besteht die Möglichkeit einer Impfbefreiung, die von staatlichen Stellen beglaubigt sein muss, aber nicht unbedingt von allen Ländern anerkannt wird. Deshalb wird in diesen Fällen zur vorherigen Kontaktaufnahme zur Botschaft geraten.
Über den folgenden Link finden Sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Reiseimpfungen teilweise oder vollständig erstatten: www.crm.de/krankenkassen/index1.html
Unser Arbeitsbereich der hausärztlichen Versorgung beinhaltet die Grundversorgung aller Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Notfall-, Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Vorsorge und Rehabilitation. Wir verstehen uns als langjährige Partner unserer Patienten – uns sind deren gesundheitliche Vorgeschichte und familiäre Sozialstruktur in der Regel bestens bekannt. Das ermöglicht uns rasche Orientierung bei neuen Problemen. Wir sind als Hausärzte darauf spezialisiert, als erste ärztliche Ansprechpartner bei allen Gesundheitsproblemen zu helfen. Aufgrund sorgfältiger Dokumentation sind alle Ärzte unserer Praxis in der Lage, im Vertetungsfall sofort an die vom Kollegen initiierte Diagnostik/Therapie anzuknüpfen und fortzufahren.
An den Wochenenden steht Ihnen die Samstagssprechstunde in Notfällen von 9 Uhr bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notfalldienst, erreichbar unter der Telefonnummer 116 117.
An den Wochenenden steht Ihnen die Samstagssprechstunde in Notfällen von 9 Uhr bis 10.30 Uhr zur Verfügung. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notfalldienst, erreichbar unter der Telefonnummer 116 117.
Wir bieten unseren Patienten im Einzugsbereich der Salinen-Ärzte individuell abgestimmte Hausbesuche an. Ist der Patient aufgrund Immobilität oder akuter Erkrankung nicht in der Lage, die reguläre Sprechstunde aufzusuchen, vereinbart er mit seinem behandelnden Arzt einen Hausbesuch.
Unsere Arzthelferinnen koordinieren telefonisch den Termin. Halten Sie hierfür bitte Ihre Versicherungskarte bereit.
Hausbesuche werden in der Regel in der sprechstundenfreien Mittagszeit oder abends durchgeführt.
Seit Januar 2018 ist für Hausbesuche in den Seniorenwohnheimen Frau Dr. med. univ. Eva Hinterseer in unserer Praxis angestellt. Sie führt notwendige Heimbesuche vorrangig montags, dienstags, mittwochs und freitags durch.
Hausbesuche werden in der Regel in der sprechstundenfreien Mittagszeit oder abends durchgeführt.
Seit Januar 2018 ist für Hausbesuche in den Seniorenwohnheimen Frau Dr. med. univ. Eva Hinterseer in unserer Praxis angestellt. Sie führt notwendige Heimbesuche vorrangig montags, dienstags, mittwochs und freitags durch.
Primäres Ziel einer Impfung ist es, den Geimpften vor der jeweiligen Infektionskrankheit zu schützen (Individualschutz). Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es zudem möglich, die Zirkulation der Krankheitserreger einzudämmen und somit auch nicht geimpfte Personen vor einer Infektion mit dem jeweiligen Erreger zu schützen (Herdenimmunität). Bei fortlaufend hoher Durchimpfung einer Bevölkerung können Krankheitserreger, die ihr einziges Reservoir im Menschen haben, regional eliminiert und idealerweise weltweit ausgerottet werden. Die Ausrottung der Pocken und die weltweite deutliche Eindämmung der Kinderlähmung (Poliomyelitis) sind eindrucksvolle Beispiele für erfolgreiche Impfkonzepte. Nehmen Sie bitte schon aus diesem Grund das Impfangebot der Krankenkassen in Anspruch!
In Deutschland werden Empfehlungen für Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) auf Grundlage von infektionsepidemiologischen Erkenntnissen vorbereitet. Die Impfempfehlungen sind im jährlich aktualisierten Impfkalender dargestellt und umfassen ab der achten vollendeten Lebenswoche Impfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b, Leberentzündung (Hepatitis B), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Pneumokokken. Ab dem zweiten Lebensjahr folgen Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varizellen) und Meningokokken der Serogruppe C.
Im Kindes- und Jugendalter werden Auffrischimpfungen und das Schließen von Impflücken empfohlen. Mädchen werden nach der Empfehlung der STIKO im Alter von 9 bis 17 Jahren gegen Humane Papillomviren (HPV) zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs geimpft, vorzugsweise im 2-Dosen-Impfschema zwischen 9 und 14 Jahren.
Bei Erwachsenen sollen regelmäßig die Impfungen gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie sowie einmalig gegen Keuchhusten (Pertussis) aufgefrischt werden, und ab dem 60. Lebensjahr sollten Erwachsene einmalig gegen Lungenentzündung durch Pneumokokken und jährlich gegen Grippe (Influenza) geimpft werden.
Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Schwerwiegende sog. unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten.
In Deutschland werden Empfehlungen für Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) auf Grundlage von infektionsepidemiologischen Erkenntnissen vorbereitet. Die Impfempfehlungen sind im jährlich aktualisierten Impfkalender dargestellt und umfassen ab der achten vollendeten Lebenswoche Impfungen gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b, Leberentzündung (Hepatitis B), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Pneumokokken. Ab dem zweiten Lebensjahr folgen Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken (Varizellen) und Meningokokken der Serogruppe C.
Im Kindes- und Jugendalter werden Auffrischimpfungen und das Schließen von Impflücken empfohlen. Mädchen werden nach der Empfehlung der STIKO im Alter von 9 bis 17 Jahren gegen Humane Papillomviren (HPV) zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs geimpft, vorzugsweise im 2-Dosen-Impfschema zwischen 9 und 14 Jahren.
Bei Erwachsenen sollen regelmäßig die Impfungen gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie sowie einmalig gegen Keuchhusten (Pertussis) aufgefrischt werden, und ab dem 60. Lebensjahr sollten Erwachsene einmalig gegen Lungenentzündung durch Pneumokokken und jährlich gegen Grippe (Influenza) geimpft werden.
Typische Beschwerden nach einer Impfung sind Rötung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind möglich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab. Schwerwiegende sog. unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten.
Infusionstherapie wird notwendig vorrangig bei durch orale Medikation (Tabletten/Tropfen etc.) nicht beherrschbaren Beschwerden und wird angeboten bei akuten Schmerzzuständen, bei Magen-Darmbeschwerden zur Bekämpfung von Übelkeit oder Dehydratation, bei akuten asthmatischen Beschwerden oder COPD-Entgleisungen (akute Stadien chronischer Lungenkrankheiten).
Infusionen werden in unserem Labor durchgeführt.
Infusionen werden in unserem Labor durchgeführt.
Blutuntersuchung und Gerinnungstest (INR/Quick):
Hierfür haben Sie täglich (außer Wochenende) die Möglichkeit, zwischen 8 Uhr und 11 Uhr zur Blutabnahme im Labor zu erscheinen. Die Notwendigkeit einer möglichen Blutabnahme und welche Laborwerte bestimmt werden müssen, besprechen Sie bitte bereits im Vorfeld mit ihrem betreuenden Arzt. Des Weiteren empfiehlt es sich auch, mit dem Praxispersonal Rücksprache zu halten bzgl. der Notwendigkeit des nüchternen Erscheinens. Bei anstehender Bestimmung des Blutzuckerwerts bleiben Sie bitte auf alle Fälle nüchtern, sollen die Schilddrüsenhormone bestimmt werden, nehmen Sie Ihre Schilddrüsenmedikation am Morgen nicht ein.
Urin- und Stuhluntersuchungen finden ohne Termin bei Notwendigkeit jederzeit statt.
Hierfür haben Sie täglich (außer Wochenende) die Möglichkeit, zwischen 8 Uhr und 11 Uhr zur Blutabnahme im Labor zu erscheinen. Die Notwendigkeit einer möglichen Blutabnahme und welche Laborwerte bestimmt werden müssen, besprechen Sie bitte bereits im Vorfeld mit ihrem betreuenden Arzt. Des Weiteren empfiehlt es sich auch, mit dem Praxispersonal Rücksprache zu halten bzgl. der Notwendigkeit des nüchternen Erscheinens. Bei anstehender Bestimmung des Blutzuckerwerts bleiben Sie bitte auf alle Fälle nüchtern, sollen die Schilddrüsenhormone bestimmt werden, nehmen Sie Ihre Schilddrüsenmedikation am Morgen nicht ein.
Urin- und Stuhluntersuchungen finden ohne Termin bei Notwendigkeit jederzeit statt.
Grundsätzliches: Wie messe ich meinen Blutdruck?
Vor der Messung sollte im Sitzen drei bis fünf Minuten körperliche Ruhe eingehalten werden. Außerdem gilt der Hinweis, vorher keinen Kaffee oder Alkohol zu trinken. Zudem sollte der Blutdruck am Morgen (evtl. auch am Abend) vor Einnahme der Medikamente gemessen werden. Zu empfehlen ist es, den Blutdruck zweimal in Folge mit einer Pause von einer Minute zu messen. Der Wert der zweiten Messung ist häufig niedriger und der gültige Wert. Anfangs sollte der Blutdruck an beiden Armen bestimmt werden. Danach erfolgt die Messung immer an dem Arm, an dem sich die höheren Werte gezeigt haben.
Bluthochdruck: Werte wie tief senken?
Bei einem Bluthochdruck sollten die Werte möglichst unter 140 zu 90 mmHg gesenkt werden. Noch tiefere Drücke sind z. B. bei Nierenerkrankungen mit starker Eiweißausscheidung anzustreben (unter 130 zu 80 mmHg).
Wichtig: Auch ältere Menschen über 80 Jahre profitieren beim Bluthochdruck von einer Senkung der Werte. Bei ihnen sollte der systolische Blutdruck (= oberer Wert) im Allgemeinen unter 150 mmHg gesenkt werden, wobei die Blutdrucksenkung nicht abrupt, sondern langsam erfolgen sollte.
Die Langzeitblutdruckmessung wird angewandt bei Patienten mit im Tagesverlauf schwankenden Blutdruckwerten oder bei erheblichen Differenzen von Messungen in der Praxis und Eigenmessungen zuhause.
Was ist eine Langzeit-Blutdruckmessung?
Bei einer Langzeit-Blutdruckmessung wird der Blutdruck über einen Zeitraum von 24 Stunden regelmäßig gemessen und ein Blutdruck-Profil erstellt. In Zeitintervallen von 15 (oder 30) Minuten wird automatisch eine Messung durchgeführt. Der Patient muss in dieser Zeit in einem Protokoll festhalten, was er jeweils gerade macht (Tätigkeitsprofil). So kann der Hausarzt später eventuelle Blutdruckveränderungen mit entsprechenden Tätigkeiten in Zusammenhang bringen.
Vor der Messung sollte im Sitzen drei bis fünf Minuten körperliche Ruhe eingehalten werden. Außerdem gilt der Hinweis, vorher keinen Kaffee oder Alkohol zu trinken. Zudem sollte der Blutdruck am Morgen (evtl. auch am Abend) vor Einnahme der Medikamente gemessen werden. Zu empfehlen ist es, den Blutdruck zweimal in Folge mit einer Pause von einer Minute zu messen. Der Wert der zweiten Messung ist häufig niedriger und der gültige Wert. Anfangs sollte der Blutdruck an beiden Armen bestimmt werden. Danach erfolgt die Messung immer an dem Arm, an dem sich die höheren Werte gezeigt haben.
Bluthochdruck: Werte wie tief senken?
Bei einem Bluthochdruck sollten die Werte möglichst unter 140 zu 90 mmHg gesenkt werden. Noch tiefere Drücke sind z. B. bei Nierenerkrankungen mit starker Eiweißausscheidung anzustreben (unter 130 zu 80 mmHg).
Wichtig: Auch ältere Menschen über 80 Jahre profitieren beim Bluthochdruck von einer Senkung der Werte. Bei ihnen sollte der systolische Blutdruck (= oberer Wert) im Allgemeinen unter 150 mmHg gesenkt werden, wobei die Blutdrucksenkung nicht abrupt, sondern langsam erfolgen sollte.
Die Langzeitblutdruckmessung wird angewandt bei Patienten mit im Tagesverlauf schwankenden Blutdruckwerten oder bei erheblichen Differenzen von Messungen in der Praxis und Eigenmessungen zuhause.
Was ist eine Langzeit-Blutdruckmessung?
Bei einer Langzeit-Blutdruckmessung wird der Blutdruck über einen Zeitraum von 24 Stunden regelmäßig gemessen und ein Blutdruck-Profil erstellt. In Zeitintervallen von 15 (oder 30) Minuten wird automatisch eine Messung durchgeführt. Der Patient muss in dieser Zeit in einem Protokoll festhalten, was er jeweils gerade macht (Tätigkeitsprofil). So kann der Hausarzt später eventuelle Blutdruckveränderungen mit entsprechenden Tätigkeiten in Zusammenhang bringen.
Zur Aufzeichnung des Langzeit-EKGs (Holter) trägt der Patient meist über 24, manchmal auch über 48 oder 72 Stunden ein tragbares EKG-Gerät mit sich. Es werden meist zwei oder drei Kanäle abgeleitet, d.h. der Patient trägt Klebeelektroden an der Brustwand und ein kleines Kästchen am Gürtel.
Diese Methode wird in erster Linie zur Rhythmusdiagnostik verwendet und beantwortet die Fragen, ob durchgehend ein Sinusrhythmus vorliegt und dieser der körperlichen Belastung entsprechend variabel ist, ob Pausen oder Phasen zu langsamen Herzschlags (Bradykardien) vorkommen (z. B. passagere Sinusbradykardie bei Sick-Sinus-Syndrom, AV-Blockierungen, bradykardes Vorhofflimmern) oder kann dem Nachweis bösartiger Herzrhythmusstörungen (z. B. ventrikuläre Salven oder ventrikuläre Tachykardien) dienen.
Diese Methode wird in erster Linie zur Rhythmusdiagnostik verwendet und beantwortet die Fragen, ob durchgehend ein Sinusrhythmus vorliegt und dieser der körperlichen Belastung entsprechend variabel ist, ob Pausen oder Phasen zu langsamen Herzschlags (Bradykardien) vorkommen (z. B. passagere Sinusbradykardie bei Sick-Sinus-Syndrom, AV-Blockierungen, bradykardes Vorhofflimmern) oder kann dem Nachweis bösartiger Herzrhythmusstörungen (z. B. ventrikuläre Salven oder ventrikuläre Tachykardien) dienen.
Die Spirometrie ist ein Verfahren zur Lungen-Funktionsprüfung. Dabei werden Lungen- und Atemvolumina gemessen und grafisch im Spirogramm dargestellt.
Über ein Mundstück atmen Sie in ein Atemrohr, wobei die Nase mit einer Nasenklemme verschlossen wird. Das Spirometer misst elektronisch die Kraft, mit der ein- und ausgeatmet wird, sowie die Menge der geatmeten Luft pro Zeit. Das Gerät bildet die Luftmengen, die bei diesen Atemzügen bewegt werden, grafisch ab. So lassen sich Messwerte aus verschiedenen Tests direkt miteinander vergleichen.
Durch Messung der Lungenvolumina lassen sich Lungenerkrankungen diagnostizieren und deren Verlauf kontrollieren. Die Normalwerte sind von Körpergröße, Geschlecht und Alter abhängig.
Diese Messgrößen helfen beispielsweise, zwischen den beiden Hauptgruppen von Lungenerkrankungen zu unterscheiden:
Obstruktive Lungenerkrankungen:
Diese werden durch eine Verengung der Atemwege verursacht, z.B. durch Asthma oder COPD.
Restriktive Lungenerkrankungen:
Dabei sind Lunge und/oder Brustkorb vermindert dehnbar. Beispiele sind Lungenverhärtung (Lungenfibrose), Flüssigkeit-sansammlung im Lungenspalt (Pleura-Erguss) oder ein hoch stehendes Zwerchfell (Zwerchfellparese).
Über ein Mundstück atmen Sie in ein Atemrohr, wobei die Nase mit einer Nasenklemme verschlossen wird. Das Spirometer misst elektronisch die Kraft, mit der ein- und ausgeatmet wird, sowie die Menge der geatmeten Luft pro Zeit. Das Gerät bildet die Luftmengen, die bei diesen Atemzügen bewegt werden, grafisch ab. So lassen sich Messwerte aus verschiedenen Tests direkt miteinander vergleichen.
Durch Messung der Lungenvolumina lassen sich Lungenerkrankungen diagnostizieren und deren Verlauf kontrollieren. Die Normalwerte sind von Körpergröße, Geschlecht und Alter abhängig.
Diese Messgrößen helfen beispielsweise, zwischen den beiden Hauptgruppen von Lungenerkrankungen zu unterscheiden:
Obstruktive Lungenerkrankungen:
Diese werden durch eine Verengung der Atemwege verursacht, z.B. durch Asthma oder COPD.
Restriktive Lungenerkrankungen:
Dabei sind Lunge und/oder Brustkorb vermindert dehnbar. Beispiele sind Lungenverhärtung (Lungenfibrose), Flüssigkeit-sansammlung im Lungenspalt (Pleura-Erguss) oder ein hoch stehendes Zwerchfell (Zwerchfellparese).
Zu den „fünf Säulen", den natürlichen Behandlungsweisen zählen:
Hydrotherapie
Bewegungstherapie einschließlich Massage
Phytotherapie (Pflanzentherapie)
Ernährungstherapie
Ordnungstherapie
Das Wissen um diese natürliche Therapie bei bereits im Entstehen begriffenen Erkrankungen (wie z.B. Diabetes mellitus, Vorläufer dessen sind Insulinresistenz und Hyperinsulinämie), ebenso wie das Wissen um deren Vorbeugung ist konzentriert in unseren Kurorten und Heilbädern.
Hier liegt die wissenschaftliche Kompetenz bei den Ärzten für Naturheilverfahren/Kurärzten.
Zusätzlich zur klassischen Schulmedizin lassen wir in unserer Therapie bei Bedarf die Phytotherapie mit einfließen. Viele heute gebräuchliche Pharmaka sind pflanzlicher Herkunft. Unter Phytotherapie versteht man jedoch die Behandlung mit ganzen Pflanzen, Pflanzenteilen und deren Zubereitungen.
Kennzeichnend für diese Form der Arzneimittel sind deren Mehr-und Vielfachstoffgemische, die in ihrer Gesamtheit eine Wirkeinheit bilden können.
Grundsätzlich müssen an Phytotherapeutika die gleichen wissenschaftlichen Anforderungen wie an andere Wirkstoffe gestellt werden, allerdings sind dabei die den pflanzlichen Arzneien eigenen Charakteristika zu berücksichtigen. Selbstverständlich sind Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit die Voraussetzung für eine Anwendung am Patienten. Ferner müssen Phytopharmaka frei von Schadstoffen (z.B. Pestiziden, Herbiziden oder Schwermetallen) sein.
Die therapeutische Breite von Phytotherapeutika ist meist groß. Unerwünschte Wirkungen sind selten, jedoch ist besonders auf Allergisierungen, sowie auf Photosensibilisierung (z.B. Johanniskraut) zu achten.
(Die Homöopathie, die größtenteils Mittel pflanzlichen Ursprungs verwendet, wird von ihren maßgebenden Vertretern ausdrücklich nicht unter die Naturheilverfahren eingereiht, sondern als ein spezielles therapeutisches Prinzip betrachtet).
Hydrotherapie
Bewegungstherapie einschließlich Massage
Phytotherapie (Pflanzentherapie)
Ernährungstherapie
Ordnungstherapie
Das Wissen um diese natürliche Therapie bei bereits im Entstehen begriffenen Erkrankungen (wie z.B. Diabetes mellitus, Vorläufer dessen sind Insulinresistenz und Hyperinsulinämie), ebenso wie das Wissen um deren Vorbeugung ist konzentriert in unseren Kurorten und Heilbädern.
Hier liegt die wissenschaftliche Kompetenz bei den Ärzten für Naturheilverfahren/Kurärzten.
Zusätzlich zur klassischen Schulmedizin lassen wir in unserer Therapie bei Bedarf die Phytotherapie mit einfließen. Viele heute gebräuchliche Pharmaka sind pflanzlicher Herkunft. Unter Phytotherapie versteht man jedoch die Behandlung mit ganzen Pflanzen, Pflanzenteilen und deren Zubereitungen.
Kennzeichnend für diese Form der Arzneimittel sind deren Mehr-und Vielfachstoffgemische, die in ihrer Gesamtheit eine Wirkeinheit bilden können.
Grundsätzlich müssen an Phytotherapeutika die gleichen wissenschaftlichen Anforderungen wie an andere Wirkstoffe gestellt werden, allerdings sind dabei die den pflanzlichen Arzneien eigenen Charakteristika zu berücksichtigen. Selbstverständlich sind Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit die Voraussetzung für eine Anwendung am Patienten. Ferner müssen Phytopharmaka frei von Schadstoffen (z.B. Pestiziden, Herbiziden oder Schwermetallen) sein.
Die therapeutische Breite von Phytotherapeutika ist meist groß. Unerwünschte Wirkungen sind selten, jedoch ist besonders auf Allergisierungen, sowie auf Photosensibilisierung (z.B. Johanniskraut) zu achten.
(Die Homöopathie, die größtenteils Mittel pflanzlichen Ursprungs verwendet, wird von ihren maßgebenden Vertretern ausdrücklich nicht unter die Naturheilverfahren eingereiht, sondern als ein spezielles therapeutisches Prinzip betrachtet).
Rüsten Sie sich gegen die wichtigsten Beschwerden, damit Sie die schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen können. Wir beraten Sie gerne über Schutzimpfungen und andere Fragen zur Gesundheit auf Reisen.
Eine Zulassung zur Gelbfieber-Impfstelle wurde beim Bayerischen Gesundheitsministerium beantragt und zum 1.März 2013 genehmigt.
Kosten und Erstattung:
Eine Zulassung zur Gelbfieber-Impfstelle wurde beim Bayerischen Gesundheitsministerium beantragt und zum 1.März 2013 genehmigt.
Kosten und Erstattung:
Beratungen, Untersuchungen und Impfungen zur Reisemedizin und Malaria-Prophylaxe, auch die nötigen Impfstoffe und Medikamente sind Leistungen, die selbst bezahlt werden müssen, da sie nicht krankheitsbedingt erfolgen. Zunehmend sind die gesetzlichen und privaten Kassen dazu übergegangen, die Kosten für Reiseimpfungen zu erstatten, da sie der Vorsorge und Verhinderung der Ansteckung dienen und somit eventuelle Behandlungskosten reduzieren - ferner sollen Krankheiten nicht nach Deutschland eingeschleppt werden.
Über den folgenden Link finden sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Reiseimpfungen teilweise oder vollständig erstatten: www.crm.de/krankenkassen/index1.html
Über den folgenden Link finden sie eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Reiseimpfungen teilweise oder vollständig erstatten: www.crm.de/krankenkassen/index1.html
Das EKG ist ein schmerzloses, nicht eingreifendes (nicht-invasives), jederzeit wiederholbares und fast überall durchführbares Untersuchungsverfahren. Aus dem EKG können Herzfrequenz, Herzrhythmus und der Lagetyp bestimmt und die elektrische Aktivität von Herzvorhöfen und Herzkammern abgelesen werden. Für die Diagnostik von Herzrhythmusstörungen wie Extraschlägen (Extrasystolen) und Störungen der Erregungsleitung und -ausbreitung (z. B. Schenkelblock und AV-Block) ist das EKG ebenso unverzichtbar wie zur Erkennung eines Herzinfarktes.
Das EKG kann auch Hinweise auf eine Verdickung der Herzwand (Hypertrophie des Myokards), eine abnorme Belastung des rechten oder linken Herzens, Entzündungen von Herzbeutel (Perikarditis) oder Herzmuskel (Myokarditis) sowie Elektrolytstörungen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen liefern.
Das normale Ruhe-EKG wird in unserer Salinenpraxis im Liegen angefertigt. Da es nur einige Sekunden dauert, kann man es auch bei Notfällen gut durchführen. Es ist als kardiologische Basisuntersuchung die Variante mit der größten Aussagekraft. Nur zeitweise auftretende Herzrhythmusstörungen (z. B. Extrasystolen, Salven, nächtliche Pausen) werden eventuell nicht erfasst. Hierfür benötigen wir ein Langzeit-EKG.
Das EKG kann auch Hinweise auf eine Verdickung der Herzwand (Hypertrophie des Myokards), eine abnorme Belastung des rechten oder linken Herzens, Entzündungen von Herzbeutel (Perikarditis) oder Herzmuskel (Myokarditis) sowie Elektrolytstörungen und unerwünschte Arzneimittelwirkungen liefern.
Das normale Ruhe-EKG wird in unserer Salinenpraxis im Liegen angefertigt. Da es nur einige Sekunden dauert, kann man es auch bei Notfällen gut durchführen. Es ist als kardiologische Basisuntersuchung die Variante mit der größten Aussagekraft. Nur zeitweise auftretende Herzrhythmusstörungen (z. B. Extrasystolen, Salven, nächtliche Pausen) werden eventuell nicht erfasst. Hierfür benötigen wir ein Langzeit-EKG.
Nach der Definition des Weltverbandes beinhaltet Sportmedizin diejenige theoretische und praktische Medizin, die den Einfluss von Bewegung, Training und Sport sowie den Einfluss von Bewegungsmangel auf den gesunden und kranken Menschen jeder Altersstufe untersucht, um die Befunde der Prävention, Therapie und Rehabilitation sowie dem Sporttreibenden selbst dienlich zu machen.
Einige unserer Salinenärzte sind ausgebildete Sportmediziner (Zusatzbezeichnung „Sportmedizin"), die Sie bei allen Fragen rund um den Sport kompetent beraten können. Dazu zählt zunächst die Untersuchung der Sporttauglichkeit, etwa für Schüler und Studenten, auch für spezielle Fragestellungen wie Tauch- oder Höhentauglichkeit. Sporttreibende werden je nach Bedarf betreut und ggf. ihre sportspezifischen Verletzungen behandelt.
Wir beraten sportmedizinisch zu Fragen der allgemeinen Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung und -bewältigung, Fitness- und Trainingsmethoden, sportartspezifischen gesundheitlichen Chancen und Risiken.
Dies umfasst eine internistische Gesundheitsuntersuchung, Sporttauglichkeits-Untersuchung für z.B. Fitnesstraining, Jogging, Radsport, Tauchsport, Trekking und Bergsport. Beratung zu Trainingsinhalten und- zielen, Ernährung, Vereins- und Rehabilitationssport, Sporttherapie bei chronischen Erkrankungen, z.B. Übergewicht, hoher Blutdruck, Zuckerkrankheit, Rheuma, Lungenerkrankungen und solche des Stütz- und Bewegungsapparates.
Zur Leistungsdiagnostik insbesondere im Rahmen der Wettkampfvorbereitung führen wir in Kürze auch Laktatmessungen auf dem Fahrradergometer durch.
Höhen- und Expeditionsmedizin
Planen Sie eine Wanderung im sommerlichen Mittelgebirge?
Würden Sie gerne Skifahren in den winterlichen Alpen?
Interessieren Sie sich für eine Fernreise ins hohe Gebirge?
Hier beraten wir Sie zu den vielfältigen Einflussgrößen auf Gesundheit und Lebensbedingungen in den verschiedenen Höhenlagen. Es weisen die mittleren Höhen (1.500 - 2.500 m), die großen Höhen (2.500 - 5.300 m) und die Extremhöhen (5.300 - 8.848 m) ganz spezifische Besonderheiten auf, deren Kenntnis unverzichtbar ist, um ein individuelles Reiseerlebnis zu erlangen.
So wirkt sich ein Aufenthalt in den mittleren Höhen präventiv und rehabilitativ nachweislich gesundheitsfördernd aus und eignet sich zur Verhinderung, Bewältigung und Verbesserung zahlreicher Erkrankungen, wie:
• Übergewicht
• Bluthochdruck
• Fettstoffwechselstörung
• Zuckerkrankheit
• Herzkranzgefäßverengung
• Herzrhythmusstörungen
• Zustand nach Herzinfarkt
• Allergie und Asthma
• COPD
• Schlafstörungen und Hautkrankheiten
Demgegenüber ist ein Vordringen in die großen und extremen Höhen mit ungleich schwererer psychophysischer Belastung verbunden und erfordert ein vorausschauendes Planen und Handeln, damit einzigartige Reiseeindrücke nicht durch gesundheitliche Einbußen getrübt werden.
Gemeinsam entwickeln wir bezüglich Reiseziel, maximaler Höhe bzw. Schlafhöhe, Schwierigkeitsgrad, Höhenprofil und unter Berücksichtigung etwaiger Vor- und begleitender Erkrankungen ein Erfolg versprechendes seriöses Reise- und Besteigungs-konzept.
Einige unserer Salinenärzte sind ausgebildete Sportmediziner (Zusatzbezeichnung „Sportmedizin"), die Sie bei allen Fragen rund um den Sport kompetent beraten können. Dazu zählt zunächst die Untersuchung der Sporttauglichkeit, etwa für Schüler und Studenten, auch für spezielle Fragestellungen wie Tauch- oder Höhentauglichkeit. Sporttreibende werden je nach Bedarf betreut und ggf. ihre sportspezifischen Verletzungen behandelt.
Wir beraten sportmedizinisch zu Fragen der allgemeinen Gesundheitsförderung, Krankheitsverhütung und -bewältigung, Fitness- und Trainingsmethoden, sportartspezifischen gesundheitlichen Chancen und Risiken.
Dies umfasst eine internistische Gesundheitsuntersuchung, Sporttauglichkeits-Untersuchung für z.B. Fitnesstraining, Jogging, Radsport, Tauchsport, Trekking und Bergsport. Beratung zu Trainingsinhalten und- zielen, Ernährung, Vereins- und Rehabilitationssport, Sporttherapie bei chronischen Erkrankungen, z.B. Übergewicht, hoher Blutdruck, Zuckerkrankheit, Rheuma, Lungenerkrankungen und solche des Stütz- und Bewegungsapparates.
Zur Leistungsdiagnostik insbesondere im Rahmen der Wettkampfvorbereitung führen wir in Kürze auch Laktatmessungen auf dem Fahrradergometer durch.
Höhen- und Expeditionsmedizin
Planen Sie eine Wanderung im sommerlichen Mittelgebirge?
Würden Sie gerne Skifahren in den winterlichen Alpen?
Interessieren Sie sich für eine Fernreise ins hohe Gebirge?
Hier beraten wir Sie zu den vielfältigen Einflussgrößen auf Gesundheit und Lebensbedingungen in den verschiedenen Höhenlagen. Es weisen die mittleren Höhen (1.500 - 2.500 m), die großen Höhen (2.500 - 5.300 m) und die Extremhöhen (5.300 - 8.848 m) ganz spezifische Besonderheiten auf, deren Kenntnis unverzichtbar ist, um ein individuelles Reiseerlebnis zu erlangen.
So wirkt sich ein Aufenthalt in den mittleren Höhen präventiv und rehabilitativ nachweislich gesundheitsfördernd aus und eignet sich zur Verhinderung, Bewältigung und Verbesserung zahlreicher Erkrankungen, wie:
• Übergewicht
• Bluthochdruck
• Fettstoffwechselstörung
• Zuckerkrankheit
• Herzkranzgefäßverengung
• Herzrhythmusstörungen
• Zustand nach Herzinfarkt
• Allergie und Asthma
• COPD
• Schlafstörungen und Hautkrankheiten
Demgegenüber ist ein Vordringen in die großen und extremen Höhen mit ungleich schwererer psychophysischer Belastung verbunden und erfordert ein vorausschauendes Planen und Handeln, damit einzigartige Reiseeindrücke nicht durch gesundheitliche Einbußen getrübt werden.
Gemeinsam entwickeln wir bezüglich Reiseziel, maximaler Höhe bzw. Schlafhöhe, Schwierigkeitsgrad, Höhenprofil und unter Berücksichtigung etwaiger Vor- und begleitender Erkrankungen ein Erfolg versprechendes seriöses Reise- und Besteigungs-konzept.
Taucherärztliche Untersuchung
Die Taucherärztliche Untersuchung vor Beginn der Tauchausbildung oder vor Tauchgängen nach mehrmonatiger Pause soll mittels sachkundiger und gründlicher Befragung (Anamnese), Untersuchung und Beratung des (angehenden) Tauchers durch einen nach den Regularien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin qualifizierten Arzt gesundheitliche Risiken erkennen und somit Gefahren für Leib und Leben minimieren. Aufgrund des hohen umgebenden Wasserdrucks beim Tauchen ist der Organismus gefährlichen physikalischen Belastungen ausgesetzt, die nur ein körperlich gesunder und trainierter Mensch ohne wesentliches Gesundheitsrisiko tolerieren kann. Damit auch Ihr Tauchurlaub für Sie ein ungetrübtes und schönes Erlebnis wird und Sie jederzeit wieder heil an die Wasseroberfläche zurückkehren, führen wir für Sie eine Taucherärztliche Untersuchung entsprechend den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) durch.
Die Taucherärztliche Untersuchung vor Beginn der Tauchausbildung oder vor Tauchgängen nach mehrmonatiger Pause soll mittels sachkundiger und gründlicher Befragung (Anamnese), Untersuchung und Beratung des (angehenden) Tauchers durch einen nach den Regularien der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin qualifizierten Arzt gesundheitliche Risiken erkennen und somit Gefahren für Leib und Leben minimieren. Aufgrund des hohen umgebenden Wasserdrucks beim Tauchen ist der Organismus gefährlichen physikalischen Belastungen ausgesetzt, die nur ein körperlich gesunder und trainierter Mensch ohne wesentliches Gesundheitsrisiko tolerieren kann. Damit auch Ihr Tauchurlaub für Sie ein ungetrübtes und schönes Erlebnis wird und Sie jederzeit wieder heil an die Wasseroberfläche zurückkehren, führen wir für Sie eine Taucherärztliche Untersuchung entsprechend den Empfehlungen der GTÜM (Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin) durch.
Die Sonographie (Ultraschalluntersuchung) ist ein nebenwirkungsfreies Verfahren zur Darstellung verschiedener Organe bzw. Strukturen des Körpers. Dadurch können u.a. Größe, Beschaffenheit, Lagebeziehungen verschiedenster Organe mittels Schallwellen zur Darstellung gebracht werden. Gut geeignet zur sonographischen Untersuchung der Bauchorgane sind u.a. die Leber, Nieren, Milz, Bauchspeicheldrüse, Bauchschlagader und Hohlvene, Harnblase, Prostata und eingeschränkt die Gebärmutter. Weniger gut geeignet für diese Untersuchung sind Darm und Magen. Die Gründe hierfür liegen darin, dass sich krankhafte Veränderungen dieser Organe anfangs häufig nur im Bereich der Schleimhäute manifestieren und daher mittels Sonographie nicht zur Darstellung gebracht werden können. Hierfür sind endoskopische Verfahren besser geeignet (z.B. Darmspiegelung). Bei fortgeschrittenen krankhaften Veränderungen können diese aber oft auch im Ultraschall festgestellt werden.
Wir bieten in unserer Salinenpraxis die Sonographie der Brustkorb-, Bauch- und Unterleibsorgane, der Schilddrüse und der Extremitätenvenen an. Außerdem können bei bestimmten Fragestellungen auch Weichteiluntersuchungen, z.B. im Bereich von Lymphknoten, Muskeln oder Gelenken durchgeführt werden.
Wir bieten in unserer Salinenpraxis die Sonographie der Brustkorb-, Bauch- und Unterleibsorgane, der Schilddrüse und der Extremitätenvenen an. Außerdem können bei bestimmten Fragestellungen auch Weichteiluntersuchungen, z.B. im Bereich von Lymphknoten, Muskeln oder Gelenken durchgeführt werden.
Alle gesetzlich Versicherten haben ab dem Alter von 35 Jahren im Abstand von drei Jahren einen Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen. Sie dient unter anderem zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
Für Versicherte bei einer privaten Krankenkasse gelten ähnliche Vorgaben, in der Regel darf die Untersuchung hier aber jährlich durchgeführt werden.
Umfang und Inhalt der Gesundheitsuntersuchung sowie die 3-Jahres-Frist sind uns hierbei durch die Krankenkassen vorgegeben.
Die Untersuchung umfasst:
- Ausführliches Gespräch (Anamnese)
- Körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruck
- Blutuntersuchung
mit Bestimmung von Cholesterin- und Blutzuckerwerten
- Urinuntersuchung
- Darmkrebsvorsorge:
Aufklärung und Beratung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge. Je nach Alter und Risikosituation des Patienten Stuhltest auf verstecktes Blut, ggf. Überweisung zur Darmspiegelung bei Notwendigkeit
- Überprüfung Impfschutz
Ihr Impfschutz wird überprüft und ggf. aufgefrischt
Optoinale Leistungsbestandteile:
als Option können folgende Untersuchungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung gleichzeitig durchgeführt werden:
- Hautkrebsvorsorge
Krankenkassenabhängig, meist ab 35 Jahren möglich. Ggf. Durchführung oder Überweisung zum Hautarzt, je nach individuellem Hautbefund oder Risikotyp. Kann gleichzeitig mit der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden. Unabhängig von der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung alle 2 Jahre durchführbar.
- Krebsvorsorge beim Mann
Ab dem 45. Lebensjahr. Durchführung oder Überweisung zum Urologen, je nach individuellem Befund oder Risikotyp. Kann gleichzeitig mit der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden. Unabhängig von der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung jährlich durchführbar.
- Untersuchung auf Bauchaortenaneurysma
einmalig bei Männern ab dem 65. Lebensjahr: Untersuchung der Bauchschlagader auf eine krankhafte Erweiterung mittels Ultraschall
NICHT zum Leistungsumfang gehören:
- Ultraschall und Belastungs-EKG
Die apparativen Untersuchungen Ultraschall von Bauch und Schilddrüse sowie das Belastungs-EKG sind KEIN routinemäßiger Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung. Sollte sich aber aufgrund Ihrer Krankengeschichte oder aufgrund der erhobenen Befunde während der Untersuchung die Notwendigkeit ergeben, werden wir die Untersuchungen dennoch gerne in die Wege leiten.
Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an. Regelmässige Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen halten wir für sehr sinnvoll.
Für Versicherte bei einer privaten Krankenkasse gelten ähnliche Vorgaben, in der Regel darf die Untersuchung hier aber jährlich durchgeführt werden.
Umfang und Inhalt der Gesundheitsuntersuchung sowie die 3-Jahres-Frist sind uns hierbei durch die Krankenkassen vorgegeben.
Die Untersuchung umfasst:
- Ausführliches Gespräch (Anamnese)
- Körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruck
- Blutuntersuchung
mit Bestimmung von Cholesterin- und Blutzuckerwerten
- Urinuntersuchung
- Darmkrebsvorsorge:
Aufklärung und Beratung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge. Je nach Alter und Risikosituation des Patienten Stuhltest auf verstecktes Blut, ggf. Überweisung zur Darmspiegelung bei Notwendigkeit
- Überprüfung Impfschutz
Ihr Impfschutz wird überprüft und ggf. aufgefrischt
Optoinale Leistungsbestandteile:
als Option können folgende Untersuchungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung gleichzeitig durchgeführt werden:
- Hautkrebsvorsorge
Krankenkassenabhängig, meist ab 35 Jahren möglich. Ggf. Durchführung oder Überweisung zum Hautarzt, je nach individuellem Hautbefund oder Risikotyp. Kann gleichzeitig mit der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden. Unabhängig von der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung alle 2 Jahre durchführbar.
- Krebsvorsorge beim Mann
Ab dem 45. Lebensjahr. Durchführung oder Überweisung zum Urologen, je nach individuellem Befund oder Risikotyp. Kann gleichzeitig mit der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden. Unabhängig von der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung jährlich durchführbar.
- Untersuchung auf Bauchaortenaneurysma
einmalig bei Männern ab dem 65. Lebensjahr: Untersuchung der Bauchschlagader auf eine krankhafte Erweiterung mittels Ultraschall
NICHT zum Leistungsumfang gehören:
- Ultraschall und Belastungs-EKG
Die apparativen Untersuchungen Ultraschall von Bauch und Schilddrüse sowie das Belastungs-EKG sind KEIN routinemäßiger Bestandteil der Gesundheitsuntersuchung. Sollte sich aber aufgrund Ihrer Krankengeschichte oder aufgrund der erhobenen Befunde während der Untersuchung die Notwendigkeit ergeben, werden wir die Untersuchungen dennoch gerne in die Wege leiten.
Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an. Regelmässige Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen halten wir für sehr sinnvoll.