Gesundheitszeugnis online -
HYGIENEBELEHRUNG
nach § 43 IfSG
Offiziell anerkannte Infektionsschutzbelehrung für Gastronomie, Küche und Lebensmittelbereich.
Belehrungsfilm sofort abrufbar und verfügbar in 11 Sprachen
Buchen, sofort Zugang erhalten, Online-Schulung jederzeit absolvieren – Ihr Zertifikat kommt garantiert zum gewählten Termin, ohne Wartezeit.

Verständlich, seriös und effektiv!
Als Erst- und Folgebelehrung, deutschlandweit offiziell anerkannt.
Vom Gesundheitsamt beauftragt und ermächtigt: Online-Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten – z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Catering, Pflege oder Gemeinschaftsverpflegung.
Ihre Vorteile bei uns
- Vollständig online – jederzeit und von überall.
- Deutschlandweit offiziell anerkannte Bescheinigung per E-Mail.
- Verständliches, unterhaltsames Video mit Praxisbeispielen.
- 11 Sprachen im Video (Fragen auf Deutsch/Englisch)
Mehrsprachiger Belehrungsfilm: Deutsch, Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Achtung: Fragebogen nur in Deutsch und Englisch verfügbar.
Fester Preis nur 19,90 Euro, keine versteckten Kosten

Vollständig
online

Verständliches
unterhaltsames
Video

Gilt als Erst- und
Folgebelehrung

Deutschlandweit
offiziell anerkannt

Offiziell vom Gesundheitsamt beauftragte und ermächtigte Ärzte
Unsere Ärzte sind offiziell vom Gesundheitsamt Berchtesgadener Land zur Durchführung der Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beauftragt und ermächtigt. (Nachweis siehe offizielle Liste des Landratsamts)

Unsere Onlineschulung - verständlich, seriös und nachhaltig
Unser Lehrfilm ist:
Kompetent: Inhalte basieren auf dem Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG).
Anschaulich: Mit Praxisbeispielen und klaren Erklärungen wird aus Theorie greifbare Realität.
Sympathisch: In einer angenehmen, unterhaltsamen und leicht verständlichen Sprache.
Effektiv: Sie lernen nachhaltig und können das Gelernte sofort anwenden.
Damit haben Sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung, sondern auch echten Mehrwert für Ihr tägliches Arbeiten.



Rechtliche Grundlagen der
Hygienebelehrung
Wer braucht die Belehrung?
Die Hygienebelehrung ist gesetzlich festgelegt und muss von allen Mitarbeitern in der Lebensmittelwirtschaft besucht werden. Vom Hotel über den Cateringbetrieb bis zum Pflegeheim - überall dort, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) sind Arbeitnehmer, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verpflichtet, an einer Hygienebelehrung teilzunehmen. Diese Vorschrift dient dazu, die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern und dadurch die allgemeine Hygiene im Lebensmittelbereich zu gewährleisten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Wann braucht man die Belehrung?
Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorgeschrieben und darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Ist eine Auffrischung notwendig?
Nach der Erstbelehrung müssen Arbeitgeber alle zwei Jahre eine erneute Belehrung (Folgebelehrung) durchführen und dokumentieren, wenn die Tätigkeit fortgesetzt wird. Eine erneute Belehrung ist auch nötig, wenn eine Unterbrechung der Tätigkeit von mehr als zwei Jahren vorliegt.


Für Unternehmen
Für Unternehmen bieten wir praktische Lösungen für mehrere Mitarbeiter – z.B. in Gastronomie, Lebensmittelhandwerk, Pflege und Gemeinschaftsverpflegung.
Internationale Teams? Kein Problem! Videos in 11 Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch). Anschließender Fragebogen in Deutsch und Englisch verfügbar.
Wir stellen Ihnen dafür passende Webcodes zur Verfügung, die Sie direkt an Ihr Team weiterleiten können. Sie können hier Pakete für 10 oder 20 Mitarbeiter buchen.
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne auch ein individuelles Angebot.
Warum wählen Sie bei der Buchung einen Termin?
Bei der Buchung wählen Sie einfach einen Termin aus – dieser gibt an, bis wann Sie Ihr Zertifikat spätestens per E-Mail erhalten. Ihre Angaben werden kurz ärztlich geprüft, damit die Bescheinigung rechtskonform ausgestellt werden kann.
Die Online-Schulung können Sie sofort starten:
Den Zugangslink erhalten Sie direkt nach der Buchung und können die Schulung jederzeit und von überall aus absolvieren.

Ihr Zertifikat wartet auf Sie!
Erfüllen Sie alle rechtlichen Vorgaben
Bei uns ist die Teilnahme an der Hygienebelehrung ganz unkompliziert und bequem über unsere Website möglich. In nur wenigen Schritten können Sie an der Belehrung teilnehmen und nach erfolgreichem Abschluss Ihres Kurses erhalten Sie umgehend Ihr Zertifikat. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben für Ihre berufliche Tätigkeit im Lebensmittelbereich. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie bestens vorbereitet sind!
Öffnungszeiten der Anmeldung
Montag - Donnerstag 7:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr
Akutsprechstunde
Montag - Freitag 10:00 - 11:30 Uhr (ohne Termin)
Bitte beachten Sie die abweichenden Arztsprechstunden.

