Aktuelles
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Online-Terminbuchung
Die elektronische Patientenakte ePA
Wir werden derzeit immer häufiger auf die elektronische Patientenakte ePA angesprochen. Die Vorteile sind in allen Medien präsent.
Quelle: Team Zahnärzte Bayern
Influenzaimpfung - Herbst 2024
Die Influenzaimpfung ist eingetroffen - Stand 21. September 2024
Sie können vormittags ab 7:30 Uhr ohne Termin zum Impfen zu uns in die Praxis kommen.
Die Influenza („echte“ Grippe) ist eine durch Influenza-Viren ausgelöste, saisonal häufig vorkommende akute Krankheit. Sie kann ernst bis lebensbedrohlich verlaufen. Vor allem bei Menschen mit Risikofaktoren sind schwere Krankheitsverläufe möglich.
Für wen ist die Impfung empfohlen
Personen ab 60 Jahren
Menschen mit chronischer Grunderkrankung
Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Medizinisches Personal
Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko (Kokonstrategie)
Schwangere
Die jährliche Impfung gegen saisonale Influenza ist die wichtigste Maßnahme zur Prävention einer Influenza-Erkrankung. Auch wenn die Wirksamkeit der Influenza- Impfung nicht perfekt ist, können aufgrund der Häufigkeit der Influenza viele (schwere) Erkrankungsfälle verhindert werden.
Wann ist der richtige Impfzeitpunkt?
Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich ab Oktober bis Mitte Dezember impfen zu lassen.
Weiter Informationen finden Sie hier:
Sie können vormittags ab 7:30 Uhr ohne Termin zum Impfen zu uns in die Praxis kommen.
Coronaimpfung - Herbst 2024
Die Coronaimpfung ist verfügbar - Stand 1. Oktober 2024
Bitte vereinbaren Sie einen Impftermin bei uns telefonisch oder auch gerne per E-Mail.
Das empfiehlt die STIKO:
Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren sowie Schwangeren wird eine Basisimmunität empfohlen. Diese ist erreicht, wenn drei Antigenkontakte erfolgt sind. Mindestens ein Kontakt davon sollte eine COVID-19-Impfung sein.
Eine jährlich im Herbst erfolgende Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:
- über 60-Jährige und Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner von Pflegeeinrichtungen
- Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.
Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.
Die Covid-19-Impfung kann gleichzeitig mit der Influenza-Impfung erfolgen.
RSV-Impfung
RSV-Impfung - NEU ab dieser Saison 2024.
Was ist RSV?
Das RS-Virus ist ein weltweit vorkommender Erreger, der akute Atemwegsinfektionen der oberen sowie der unteren Atemwege verursachen kann. Von Erkältungssymptomen bis hin zur Lungenentzündung füllt eine Infektion mit RSV in den Herbst- und Wintermonaten die Arztpraxen. Vor allem Säuglinge, kleine Kinder und ältere Menschen mit Vorerkrankungen sind häufiger von einem schweren Verlauf der Erkrankung betroffen. RSV steht für Respiratorisches Synzytial-Virus und wird umgangssprachlich oft als RS-Virus bezeichnet.
Diese Erwachsenen sollten sich gegen RSV impfen lassen
• Standardimpfung für Personen ab 75 Jahren
• Indikationsimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren mit schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen, z.B.
o chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
o chronische Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen
o hämato-onkologische Erkrankungen
o Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
o chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen
o angeborene oder erworbene Immundefizienz
• Indikationsimpfung für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ab dem Alter von 60 Jahren
Wann sollte geimpft werden?
Die RSV-Impfung sollte möglichst im September / Anfang Oktober erfolgen, um bereits in der darauffolgenden RSV-Saison (Oktober-März) einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Es handelt sich um eine 1-malige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischungsimpfungen nötig sind, kann auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantwortet werden.
Gleichzeitige Impfung mit RSV
Beide zugelassenen RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung gegeben werden. Zur Koadministration von RSV-Impfstoffen mit weiteren Impfstoffen (z.B. COVID-19-Impfstoffen) liegen derzeit noch keine Studienergebnisse vor, nur aus diesem Grund sollte zunächst zu weiteren Impfungen ein 14-tägiger Abstand eingehalten werden.
Bitte beachten: Da mit den Krankenkassen noch keine Einigung über die Vergütung der RSV-Impfung erzielt wurde, erfolgt in Bayern die RSV-Impfung – wie bisher – als Kostenerstattung durch die Krankenkassen. Die Verordnung des Impfstoffs erfolgt per Privatrezept.
Kurz & Knapp: Faktenblätter zum Impfen
Faktenblätter fassen kurz und knapp die wichtigsten Informationen zu einer Impfung zusammen
Aufklärungen zu Impfungen
Untersuchungen
Von EKG bis Lungenfunktion, von der Gesundheitsvorsorge „Checkup“ bis zur Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung: wir bieten alle internistisch-hausärztlichen Untersuchungs-verfahren an - und vieles darüber hinaus.
Versorgung
Wir leisten die Grundversorgung für Patienten mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen in der Notfall-, Akut- und Langzeitversorgung sowie wesentliche Bereiche der Vorsorge und Rehabilitation. - Wir verstehen uns als langjährige Partner unserer Patienten.
Therapien
Von vorbeugender Medizin bis zur Therapie chronisch Kranker, vom grippalen Infekt bis zur chronischen Herzerkrankung, von der Schmerztherapie bis zur Reisemedizin - wir bieten alle internistisch-hausärztlichen Therapieverfahren an - und vieles darüber hinaus.
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Facharzt für innere Medizin
Stefan Ambrosch
Facharzt für Allgemeinmedizin
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Wir bitten Sie, zu jedem Arztbesuch die Versicherungskarte mitzuführen