Jetzt
Gesundheitszeugnis online machen
Zertifizierte Hygienebelehrung nach §§ 42 und 43 IfSG
☑️ jederzeit und von überall - vollständig online
☑️ deutschlandweit gültig - identisch mit dem Zertifikat vom Gesundheitsamt
☑️ für Gastronomie und Lebensmittelbereich
☑️ Belehrungsfilm sofort abrufbar
☑️ Ihr Zertifikat schnell, sicher und garantiert zum Wunschtermin per E-Mail
☑️ Video in 11 Sprachen
Vom Gesundheitsamt beauftragt und ermächtigt
Als Erst- und Folgebelehrung deutschlandweit offiziell anerkannt.
Online-Hygienebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für alle, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten – z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Catering, Pflege oder Gemeinschaftsverpflegung.
Ihre Vorteile bei uns
- Vollständig online – jederzeit und von überall. Keine Wartezeit.
- Unterhaltsames 32-Min.-Video mit echten Praxis-Tipps für sicheren Arbeitsalltag.
- Fester Preis nur 19,90 Euro, keine versteckten Kosten
- Sichere Zahlung: Visa, Mastercard, American Express und Apple Pay
- 11 Sprachen im Video (Fragen auf Deutsch/Englisch)
Mehrsprachiger Belehrungsfilm: Deutsch, Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Achtung: Fragebogen nur in Deutsch und Englisch verfügbar.
Was unsere Kunden sagen

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Martin D.
Die Online-Hygienebelehrung war top! Verständlich erklärt, praxisnah aufbereitet und sogar angenehm unterhaltsam. Die Durchführung lief völlig unkompliziert und das Zertifikat war kurz darauf bereits in meinem Postfach. Seriöser Ablauf, sehr freundlicher Eindruck – absolut empfehlenswert!

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Anna M., Köchin
Super schnelle Online-Hygienebelehrung – Zertifikat in unter 24h per E-Mail!

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Thomas K., Altenpfleger
Perfekt für Pflegekräfte: Verständliches Video, Zertifikat sofort da.

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Lisa S.
10 Mitarbeiter zertifiziert – blitzschnell und super einfach!
Rechtliche Grundlagen der
Hygienebelehrung
Wer braucht die Belehrung?
Die Hygienebelehrung ist gesetzlich festgelegt und muss von allen Mitarbeitern in der Lebensmittelwirtschaft besucht werden. Vom Hotel über den Cateringbetrieb bis zum Pflegeheim - überall dort, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) sind Arbeitnehmer, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verpflichtet, an einer Hygienebelehrung teilzunehmen. Diese Vorschrift dient dazu, die Verbreitung von Krankheiten zu verhindern und dadurch die allgemeine Hygiene im Lebensmittelbereich zu gewährleisten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Wann braucht man die Belehrung?
Eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorgeschrieben und darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Ist eine Auffrischung notwendig?
Nach der Erstbelehrung müssen Arbeitgeber alle zwei Jahre eine erneute Belehrung (Folgebelehrung) durchführen und dokumentieren, wenn die Tätigkeit fortgesetzt wird. Eine erneute Belehrung ist auch nötig, wenn eine Unterbrechung der Tätigkeit von mehr als zwei Jahren vorliegt.


Für Unternehmen
Für Unternehmen bieten wir praktische Lösungen für mehrere Mitarbeiter – z.B. in Gastronomie, Lebensmittelhandwerk, Pflege und Gemeinschaftsverpflegung.
Internationale Teams? Kein Problem! Videos in 11 Sprachen (Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch). Anschließender Fragebogen in Deutsch und Englisch verfügbar.
Wir stellen Ihnen dafür passende Webcodes zur Verfügung, die Sie direkt an Ihr Team weiterleiten können. Sie können hier Pakete für 10 oder 20 Mitarbeiter buchen.
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne auch ein individuelles Angebot.
Warum wählen Sie bei der Buchung einen Termin?
Bei der Buchung wählen Sie einfach einen Termin aus – dieser gibt an, bis wann Sie Ihr Zertifikat spätestens per E-Mail erhalten. Ihre Angaben werden kurz ärztlich geprüft, damit die Bescheinigung rechtskonform ausgestellt werden kann.
Die Online-Schulung können Sie sofort starten:
Den Zugangslink erhalten Sie direkt nach der Buchung und können die Schulung jederzeit und von überall aus absolvieren.

Öffnungszeiten der Anmeldung
Montag - Donnerstag 7:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:00 und 13:30 - 15:00 Uhr
Akutsprechstunde
Montag - Freitag 10:00 - 11:30 Uhr (ohne Termin)
Bitte beachten Sie die abweichenden Arztsprechstunden.






